Verschlüsselte Datenhaltung in Zürich · Schweizer Schlüsselhoheit · revDSG, DSGVO und EU AI Act · Betrieb auf nach ISO 27001 und SOC 2 Type II zertifizierter Infrastruktur
Ihre Daten bleiben in der Schweiz
Sämtliche Kundendaten, inklusive aller Vektor-Indizes für die KI-Suche, liegen verschlüsselt in einem zertifizierten Rechenzentrum in Zürich. Nicht in den USA. Nicht irgendwo sonst
Schweizer Schlüsselhoheit
Die Verschlüsselung wird von einem Schweizer Unternehmen verwaltet. Ohne unsere Freigabe bleibt jedes geschützte Feld unlesbar, jederzeit widerrufbar
Auch für besonders schützenswerte Daten
AHV-Nummern, Gesundheitsangaben, Vertragsdaten: gebaut für genau die Datenkategorien, bei denen andere Tools aussteigen
Zwei Gesetze, ein Standard
KI-Verarbeitung nach geltendem Datenschutzrecht: revidiertes Schweizer Datenschutzgesetz, europäische DSGVO und die Anforderungen des EU AI Act
Lückenlos beweisbar
Jeder Beratungsschritt wird kryptografisch verkettet protokolliert und zehn Jahre aufbewahrt. Nachträglich unveränderbar, genau der Nachweis, den Ihre Aufsicht sehen will
Ihre Daten trainieren nichts
Kein Modelltraining, keine Speicherung beim KI-Anbieter, keine menschliche Einsicht. Vertraglich ausgeschlossen
Verschlüsselt gespeichert in einem Schweizer Rechenzentrum
→
Analyse
Verarbeitung nach revDSG, DSGVO und EU AI Act, ohne Training auf Ihren Daten
→
Ergebnis im Dossier
Auswertung liegt in der Schweiz, jeder Schritt bleibt nachvollziehbar
Datenstandort & Souveränität
Alles, was gespeichert wird, bleibt verschlüsselt in der Schweiz.
Datenbank und Hauptspeicher in einem zertifizierten Schweizer Rechenzentrum in Zürich
Auch die Vektor-Indizes für die KI-Suche liegen in der Schweiz
Audit-Logs in der Schweiz mit 10 Jahren Aufbewahrung
Verarbeitung ausschliesslich in der Schweiz und der EU, keine Übermittlung in die USA oder andere Drittstaaten
Verschlüsselung
Ihr eigener digitaler Tresor. Ohne unsere Freigabe bleiben Ihre AHV-Nummern und IBANs unlesbar.
AES-256 für alle gespeicherten Daten, TLS 1.2+ für jede Verbindung
Feldverschlüsselung für besonders schützenswerte Angaben: AHV-Nummern, Geburtsdaten, IBAN, Policen-Nummern, Schadenmeldungen
Hardwaregestützte Schlüsselverwaltung mit regelmässiger Rotation
Die Schlüsselhoheit liegt bei einem Schweizer Unternehmen, die Datenbank kann jederzeit kryptografisch unlesbar gemacht werden
Netzwerk-Sicherheit
Unsere Datenbank ist nicht vom offenen Internet aus erreichbar.
Private Networking: Datenbank nie über das öffentliche Internet erreichbar
Private Cloud-Anbindung, die Datenbank ist nicht über das öffentliche Internet erreichbar, sondern nur über einen privaten, internen Netzwerk-Tunnel
Netzwerk-isolierte Infrastruktur in der Schweiz
Private DNS-Auflösung: Adressen werden nur innerhalb des internen Netzwerks aufgelöst
KI mit Datenschutz
Die KI arbeitet nach geltendem Datenschutzrecht, und Ihre Daten verlassen die Schweiz und die EU nie.
Verarbeitung ausschliesslich in der Schweiz und der EU, nie in den USA
Kein Training auf Kundendaten, vertraglich ausgeschlossen
Keine Speicherung beim KI-Anbieter und keine menschliche Einsichtnahme
Ausgelegt auf revDSG, DSGVO und die Anforderungen des EU AI Act
Jede Auswertung bleibt nachvollziehbar und wird revisionssicher protokolliert
Zugriffskontrolle
Jeder Mandant ist technisch getrennt. 2-Faktor-Login ist Pflicht.
Multi-Factor Authentication (MFA) für alle Mitarbeitenden
Role-Based Access Control (RBAC) nach Least-Privilege-Prinzip
Strict Tenant Isolation: Multi-Mandanten-Trennung auf Datenebene
Separate Service Accounts mit minimalen Berechtigungen
Dedizierte KMS-Service-Accounts für Verschlüsselungsoperationen
Getrennte Datenbank-Benutzer für App, Analytics und Backup
Audit & Monitoring
Jeder Zugriff wird protokolliert, 10 Jahre unveränderbar.
Hash-Chain-Protokollierung aller fachlichen Mutationen sowie aller Zugriffe auf besonders schützenswerte Daten (read_sensitive); zusätzlich serverseitiges Datenbank-Auditing auf Infrastrukturebene
Zentrale Log-Plattform mit langfristiger Aufbewahrung
Immutable Audit-Bucket mit 10 Jahren Retention
24/7 Monitoring der Infrastruktur
Backups & Disaster Recovery
Tägliche Backups, auch verschlüsselt, bleiben in der Schweiz.
Continuous Backups mit Point-in-Time Recovery
Backups in der Schweiz, keine Cross-Region-Replikation ausserhalb CH/EU
Verschlüsselte Backups mit denselben Schlüsseln wie der Produktivbestand
Versionierte Speicher-Buckets (ransomwarefest)
Datei-Speicher
Dateien sind nie öffentlich. Upload-Links gelten maximal 15 Minuten.
Public Access Prevention zwingend aktiviert
Einheitliche Zugriffskontrolle auf Container-Ebene, keine versehentlich öffentlich freigegebenen Dateien
Eigene Verschlüsselungsschlüssel auch für den Datei-Speicher
Signed URLs mit kurzer Gültigkeit (max. 15 Minuten für Uploads)
Lifecycle-Rules für temporäre Daten
Access-Logging auf separatem Audit-Bucket
Compliance-Frameworks
Geprüfte Infrastruktur nach Schweizer, EU- und internationalen Standards.
revDSG (revidiertes Schweizer Datenschutzgesetz) konform
DSGVO / GDPR konform
Ausgerichtet auf die Anforderungen des EU AI Act (Verordnung 2024/1689)
ISO 27001 + SOC 2 Type II, die gesamte Server- und Pipeline-Infrastruktur, auf der SOTHURA SAFE betrieben wird, läuft auf nach ISO 27001 und SOC 2 Type II zertifizierten Rechenzentren
FINMA RS 2018/3 Outsourcing, ausgerichtet auf die Anforderungen für Versicherer-Kunden
Standard Contractual Clauses (SCC) wo erforderlich
Transparenz & Nutzerrechte
Auskunft, Löschung, Export. In spätestens 30 Tagen erledigt.
Auskunft, Berichtigung, Löschung in ≤ 30 Tagen
Datenportabilität: Export der eigenen Daten jederzeit möglich
Incident-Reporting an Aufsichtsbehörden und Betroffene, so rasch als möglich (Art. 24 nDSG); bei EU-Bezug zusätzlich innert 72 Stunden (DSGVO Art. 33)
Qualifizierte Meldungen beantworten wir innert drei Arbeitstagen. Bitte geben Sie einen klar beschriebenen Reproduktionsweg, die betroffene Komponente und — soweit möglich — eine Einschätzung der Auswirkung an.
Safe Harbor. Wir verfolgen Sicherheitsforschende nicht zivil- oder strafrechtlich, solange (i) die Meldung in gutem Glauben erfolgt, (ii) ausschliesslich eigene Test-Konten verwendet werden, (iii) keine fremden Kundendaten eingesehen, kopiert oder offengelegt werden, (iv) keine Denial-of-Service-Tests oder Social-Engineering-Angriffe auf Mitarbeitende erfolgen und (v) eine angemessene Frist zur Behebung vor Öffentlichmachung eingeräumt wird. Nicht autorisierte Penetrationstests, das Ausnutzen von Schwachstellen über die zur Meldung notwendige Tiefe hinaus sowie das Abgreifen fremder Daten sind unzulässig und werden strafrechtlich verfolgt (Art. 143, 143bis, 144bis StGB).