Business-to-Business — gültig ausschliesslich zwischen der SOTHURA SAFE GmbH (i.G.) und gewerblichen Nutzenden · Stand: April 2026 · Version: 2026-04-v1
SOTHURA SAFE ist eine Software-as-a-Service-Plattform (nachfolgend «Plattform») für professionelle, in einem kantonalen Handelsregister oder im Vermittler-Register der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) eingetragene Versicherungsvermittler und verwandte Intermediäre mit Sitz in der Schweiz oder im EWR. Sie stellt Werkzeuge für Mandantenverwaltung, Policenanalyse, Dokumentenorganisation, Beratungsprotokollierung und KI-gestützte Auswertungen zur Verfügung. Die Plattform ersetzt in keinem Fall die eigenverantwortliche fachliche Beurteilung, die regulatorische Verantwortung oder die Sorgfaltspflichten der Nutzenden.
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der SOTHURA SAFE GmbH (in Gründung), Wassergasse 5, 4573 Lohn-Ammannsegg, Schweiz (nachfolgend «Anbieterin»), und den Kundinnen und Kunden der Plattform (nachfolgend «Kunde»). Kunde kann nur sein, wer als juristische Person, Einzelfirma oder als im Berufsregister eingetragener Intermediär gewerblich tätig ist.
1.2 Die Plattform richtet sich ausschliesslich an Unternehmer im Sinne von Art. 1 Abs. 2 und Art. 2 Abs. 2 OR. Ein Verbraucherverhältnis liegt nicht vor. Die Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes, des KKG sowie verbraucherschutzrechtliche Widerrufsrechte sind nicht anwendbar.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden — selbst bei Kenntnis — nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
1.4 Die Anbieterin kann mit einzelnen Kunden in einem separaten Rahmen- oder Enterprise-Vertrag abweichende Regelungen treffen. Bei Widersprüchen gehen individualvertragliche Abreden, sodann Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV), SLA, Leistungsbeschrieb und zuletzt diese AGB vor.
1.5 Self-Service vs. Enterprise. Diese AGB bilden den B2B-Basisvertrag für den Self-Service-Betrieb bis und mit zehn aktiven Plätzen. Für Organisationen ab elf Plätzen sowie für Kunden mit individuellen Anforderungen (erweiterter SLA, Audit-Rechte, individuelle Schlüsselverwaltung, abweichende Haftung, regulatorische Sonderpflichten, Enterprise-Integrationen) schliesst die Anbieterin einen individuellen Rahmenvertrag mit ergänzendem AVV/DPA, SLA und Leistungsbeschrieb ab. Die darin vereinbarten Konditionen gehen diesen AGB im Rang vor (Ziff. 1.4).
2.1 Der Vertrag kommt mit Freischaltung des Kundenkontos durch die Anbieterin oder mit erstmaliger Nutzung nach Annahme dieser AGB (Click-Wrap) zustande. Die Anbieterin ist berechtigt, eine Registrierung ohne Begründung abzulehnen.
2.2 Der Kunde sichert zu, dass (i) sämtliche angegebenen Daten wahrheitsgemäss, aktuell und vollständig sind, (ii) die handelnden Personen zur Vertretung befugt sind, (iii) sämtliche aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen für seine Vermittlertätigkeit erfüllt sind (insbesondere Art. 40 ff. VAG, VBV-Mindeststandards ab 1.1.2026), und (iv) er die Plattform nur im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einsetzt.
2.3 Der Kunde trägt die volle Verantwortung für sämtliche Handlungen, die unter seinen Zugangsdaten erfolgen. Ein Verdacht auf Missbrauch ist der Anbieterin unverzüglich zu melden.
3.1 Die Anbieterin stellt dem Kunden die Plattform und ausgewählte Funktionsmodule über das Internet gemäss der im Tarifkatalog veröffentlichten Leistungsbeschreibung zur Verfügung. Funktionale Details, Kapazitäten, Speichergrenzen und SLA-Parameter ergeben sich aus der jeweils aktuellen Fassung des Leistungs- und Tarifbeschriebs.
3.2 Die Anbieterin ist berechtigt, die Plattform im Rahmen der üblichen Produktentwicklung technisch, funktional und gestalterisch weiterzuentwickeln, einzelne Funktionen zu ergänzen, durch gleich- oder höherwertige zu ersetzen oder abzukündigen. Wesentliche Einschränkungen zu Lasten des Kunden werden mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt und begründen ein ausserordentliches Kündigungsrecht.
3.3 Als «Beta», «Preview», «Experimentell» oder gleichbedeutend gekennzeichnete Funktionen werden ohne jegliche Zusicherung bereitgestellt und sind von Verfügbarkeits- und Haftungszusagen ausgenommen.
3.4 Keine Beratungsleistung. Die Anbieterin erbringt keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Versicherungsberatung. Sämtliche von der Plattform erzeugten Auswertungen, Vergleiche, Empfehlungen, Simulationen und KI-Ausgaben sind reine Entscheidungs- und Arbeitsunterstützung. Die fachliche und aufsichtsrechtliche Verantwortung für jede Beratung, Empfehlung oder Dokumentation gegenüber Endkunden liegt ausschliesslich beim Kunden.
4.1 Die Anbieterin räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, auf die vereinbarte Nutzerzahl und den vereinbarten Zweck beschränktes Recht zur Nutzung der Plattform ein.
4.2 Der Kunde darf die Plattform ausschliesslich für eigene betriebliche Zwecke und zur Betreuung seiner eigenen Endkunden nutzen. Eine Nutzung auf Rechnung Dritter, das Anbieten der Plattform als Dienstleistung an Dritte («White-Label»-Resale), die Einbindung in eigene Produkte oder die Bereitstellung an konkurrierende Anbieter ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Anbieterin oder im Rahmen eines ausdrücklich dafür gebuchten Plans zulässig.
4.3 Dem Kunden ist insbesondere untersagt:
4.4 Sämtliche Rechte an der Plattform, deren Quellcode, Konzepten, Workflows, KI-Prompts, Prompt-Architekturen, Modell-Orchestrierungen, UI-Designs, Dokumentation und allen Weiterentwicklungen verbleiben ausschliesslich bei der Anbieterin oder deren Lizenzgeberinnen.
5.1 Eigentum der Daten. Die vom Kunden auf die Plattform eingebrachten Daten (nachfolgend «Kundendaten»), einschliesslich der Daten seiner Endkunden, verbleiben im Eigentum bzw. im Verfügungsbereich des Kunden. Die Anbieterin erwirbt an Kundendaten keine eigenen Rechte, ausser dem für die Leistungserbringung notwendigen Nutzungsrecht.
5.2 Auftragsbearbeitung. Soweit die Anbieterin Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, handelt sie als Auftragsbearbeiterin nach Art. 9 revDSG bzw. Auftragsverarbeiterin nach Art. 28 DSGVO. Die Details regelt der Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV), der integraler Bestandteil dieses Vertrages ist.
5.3 Aggregierte Daten. Die Anbieterin darf Kundendaten in anonymisierter und aggregierter Form — ohne jede Rückführbarkeit auf den Kunden oder einzelne Personen — zur Verbesserung der Plattform, zur statistischen Auswertung und zur Marktforschung verwenden. Ein Training generativer KI-Modelle auf identifizierbaren Kundendaten findet nicht statt; entsprechende Klauseln werden mit Sub-Processors vertraglich ausgeschlossen.
5.4 Feedback. Soweit der Kunde Feedback, Verbesserungsvorschläge oder Ideen beisteuert, räumt er der Anbieterin unwiderruflich, weltweit und unentgeltlich ein einfaches, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes Recht zur Nutzung, Umsetzung und Weiterentwicklung ein. Ein Herausgabeanspruch auf Entwicklungsergebnisse besteht nicht.
5.5 Datenexport und Rückgabe. Der Kunde kann seine Kundendaten jederzeit in einem gängigen maschinenlesbaren Format (z. B. JSON, CSV) exportieren. Nach Vertragsbeendigung bleiben die Kundendaten während 30 Tagen zum Export bereit. Danach werden sie innert 90 Tagen gelöscht, soweit keine gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; die entsprechende Aufbewahrung erfolgt gesperrt.
6.1 Die Plattform setzt generative und analytische künstliche Intelligenz ein, insbesondere zur Dokumentenextraktion, zu Policenvergleichen, zu Risikoanalysen und zur Beratungsunterstützung.
6.2 Vor Übermittlung an KI-Dienste werden Personendaten automatisiert pseudonymisiert (u. a. AHV-Nummer, Namen, IBAN, Adressen, Geburtsdaten). Die Anbieterin setzt ausschliesslich Sprachmodelle ein, die in europäischen Rechenzentren (Region Belgien) betrieben werden; die konkreten KI-Sub-Processors sind auf der Sub-Prozessoren-Seite aufgeführt. Ein Training der eingesetzten Drittmodelle auf Kundendaten ist vertraglich ausgeschlossen.
6.3 Keine Gewähr für KI-Ausgaben. KI-Ausgaben können unvollständig, ungenau, veraltet oder sachlich falsch sein («Halluzinationen»). Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche KI-Ausgaben vor Verwendung gegenüber Endkunden eigenständig zu prüfen, zu plausibilisieren und — soweit erforderlich — durch Primärquellen zu verifizieren. Jede Haftung der Anbieterin für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität KI-generierter Inhalte ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
6.4 Der Kunde darf KI-Ausgaben nicht als alleinige Grundlage für verbindliche Beratungen, Empfehlungen, Dokumentationen nach Art. 45 VAG oder Informationspflichten nach Art. 3 VVG verwenden, ohne diese fachlich zu würdigen.
7.1 Es gelten die im Tarifkatalog zum Zeitpunkt der Bestellung veröffentlichten Preise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern anwendbar.
7.2 Die Rechnungstellung erfolgt periodisch im Voraus (monatlich oder jährlich gemäss gewähltem Abrechnungsmodell). Zahlungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto fällig.
7.3 Bei Zahlungsverzug ist die Anbieterin berechtigt, ohne weitere Mahnung Verzugszinsen von 5 % p. a. (Art. 104 OR) sowie eine Aufwandpauschale von CHF 50 pro Mahnung zu erheben. Bei Verzug von mehr als 30 Tagen kann die Anbieterin den Zugang zur Plattform vorübergehend sperren; bei Verzug von mehr als 60 Tagen ist sie zur ausserordentlichen Kündigung berechtigt. Inkassokosten trägt der Kunde.
7.4 Preisanpassungen. Die Anbieterin kann die Preise jeweils zum Ende einer Vertragsperiode mit Ankündigung von mindestens 60 Tagen anpassen. Übersteigt die Preiserhöhung den Schweizer Landesindex der Konsumentenpreise über die seit der letzten Anpassung vergangene Periode um mehr als 10 %, steht dem Kunden ein ausserordentliches Kündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung zu.
7.5 Verrechnung und Zurückbehalt. Der Kunde darf gegenüber Forderungen der Anbieterin nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen verrechnen. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
8.1 Die Anbieterin gewährleistet eine Ziel-Verfügbarkeit der produktiven Plattform von 99.5 % im Monatsmittel, gemessen am Produktivsystem ausserhalb geplanter Wartungsfenster.
8.2 Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden insbesondere: (i) geplante Wartungsfenster, die mindestens 48 Stunden vorher angekündigt werden, (ii) Notfallwartungen zur Abwehr von Sicherheitsrisiken, (iii) Ausfälle infolge höherer Gewalt (Ziff. 11), (iv) Ausfälle bei Sub-Processors oder Internet-Backbones, die von der Anbieterin nicht zu vertreten sind, (v) Störungen durch den Kunden, Dritte im Einflussbereich des Kunden oder die Endgeräte-Ausstattung des Kunden.
8.3 Weitergehende Service-Level, Pönalen oder Gutschriften können nur in einem individuellen SLA vereinbart werden.
9.1 Die Anbieterin betreibt die Plattform nach dem Stand der Technik (u. a. AES-256 at rest, TLS 1.2+ in transit, eigenverwaltete HSM-Schlüssel-Verschlüsselung, Least Privilege, RBAC, Mandanten-Isolation, revisionssichere Audit-Logs, siehe Sicherheitsseite).
9.2 Sicherheitsvorfälle. Die Anbieterin informiert den Kunden ohne ungebührliche Verzögerung, spätestens innert 72 Stunden nach Kenntnis, über Sicherheitsvorfälle, die Kundendaten betreffen, und unterstützt den Kunden bei seinen Meldepflichten nach Art. 24 revDSG bzw. Art. 33/34 DSGVO.
9.3 Audit. Der Kunde erhält auf schriftliches Verlangen einmal jährlich Zugang zu aktuellen Berichten anerkannter Prüfstellen (z. B. SOC 2 Type II, ISO 27001) der zentralen Sub-Processors der Anbieterin sowie zu den Berichten der Anbieterin selbst, soweit verfügbar. Ein direkter Vor-Ort-Audit-Anspruch besteht nur bei dokumentiertem Anlass und auf Kosten des Kunden nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung; ein blosses Kontrollinteresse reicht nicht.
9.4 Responsible Disclosure. Sicherheitsforscher können Schwachstellen über security@sothura.ch melden. Nicht autorisierte Penetrationstests, das Ausnutzen gefundener Schwachstellen über das zur Meldung Notwendige hinaus, Öffentlichmachung vor Behebung sowie das Abgreifen fremder Kundendaten sind unzulässig und werden strafrechtlich verfolgt.
10.1 Die Anbieterin gewährleistet, dass die Plattform im Wesentlichen der aktuellen Leistungsbeschreibung entspricht und mit branchenüblicher Sorgfalt betrieben wird. Jede weitergehende ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, insbesondere für ununterbrochene Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit, Vollständigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Kompatibilität mit der IT-Umgebung des Kunden sowie Richtigkeit von Dritt-, Markt- und KI-Daten (Art. 199 OR).
10.2 Der Kunde rügt Mängel schriftlich, nachvollziehbar und unverzüglich, spätestens innert 10 Arbeitstagen ab Kenntnis. Die Anbieterin beseitigt berechtigt gerügte Mängel in angemessener Frist durch Nachbesserung oder Umgehungslösung; Minderung und Wandelung sind ausgeschlossen.
10.3 Unverbindliche Aussagen aus Marketing, Demos und Roadmaps gelten nicht als Zusicherung im Sinne von Art. 197 OR. Verbindlich ist der schriftliche Leistungsbeschrieb bei Vertragsschluss.
11.1 Leichtes Verschulden. Die Haftung der Anbieterin für leichte Fahrlässigkeit wird im zulässigen Umfang (Art. 100 Abs. 2 OR) ausgeschlossen.
11.2 Hilfspersonen. Die Haftung für Hilfspersonen (insbesondere Cloud- und KI-Provider, Integrationspartner, Freelancer) wird nach Art. 101 Abs. 2 OR vollumfänglich wegbedungen.
11.3 Vorsatz und grobes Verschulden. Im Übrigen haftet die Anbieterin im gesetzlich zwingenden Umfang (Art. 100 Abs. 1 OR) für den konkret nachgewiesenen, unmittelbaren und vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
11.4 Ausschluss bestimmter Schadenskategorien. In jedem Fall haftet die Anbieterin nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Produktions- oder Betriebsausfälle, Reputations- und Imageschäden, Datenverluste, die sich durch ein sachgerechtes Export- und Sicherungsverhalten des Kunden vermeiden lassen, Ansprüche Dritter sowie regulatorische Bussen und Sanktionen.
11.5 Haftungshöchstbetrag. Soweit eine Haftung besteht, ist sie für sämtliche Ereignisse eines Kalenderjahres zusammen auf das Nettoentgelt begrenzt, das der Kunde in den 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis an die Anbieterin bezahlt hat (ohne einmalige Einrichtungs-, Schulungs- und Drittleistungsentgelte).
11.6 Keine Haftung für Beratungsergebnisse und Aufsichtspflichten. Die Plattform ist ein Arbeits- und Analysewerkzeug. Die Anbieterin haftet nicht für die aufsichtsrechtliche, fachliche, steuerliche oder zivilrechtliche Richtigkeit von Beratungen, Empfehlungen, Offerten, Risikoanalysen oder Beratungsdokumentationen, welche der Kunde gegenüber Endkunden, Versicherern oder Behörden erbringt, auch wenn diese auf Plattform- oder KI-Ausgaben basieren. Die Plattform ersetzt weder eine Versicherungsvermittlung nach Art. 40 ff. VAG noch die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten nach Art. 3 VVG und Art. 45 VAG. Diese Pflichten verbleiben vollumfänglich beim Kunden.
11.7 KI-Ausgaben. Die Anbieterin haftet nicht für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität KI-generierter Inhalte. Der Kunde prüft KI-Ausgaben vor Verwendung gegenüber Endkunden eigenständig.
11.8 Drittdienste und höhere Gewalt. Keine Haftung besteht für Inhalte, Funktionen oder Verfügbarkeit integrierter Drittdienste (z. B. Microsoft 365 oder vergleichbare Office- und Kollaborationsplattformen, Versicherer-Schnittstellen, AVB-/Tarif-Datenbanken) sowie für Schäden aus höherer Gewalt, Cyberangriffen Dritter, Internet-Ausfällen oder behördlichen Anordnungen.
11.9 Mitverschulden. Bei Mitverschulden des Kunden — namentlich unterlassene Mängelrüge, fehlendes Backup-Verhalten, unterbliebene fachliche Prüfung von KI-Ausgaben oder unzureichende Sicherheit der Endgeräte — reduziert sich eine allfällige Haftung entsprechend (Art. 44 OR).
11.10 Verjährung. Ansprüche gegen die Anbieterin verjähren innert 12 Monaten ab Kenntnis, spätestens innert drei Jahren ab schadensauslösendem Ereignis, soweit nicht zwingendes Recht längere Fristen vorsieht.
11.11 Erstreckung. Die Haftungsregelungen dieser Ziff. 11 gelten auch zugunsten der Geschäftsführung, der Mitarbeitenden, Beauftragten und Hilfspersonen der Anbieterin (Art. 112 OR).
12.1 Der Kunde stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei, die sich daraus ergeben, dass
12.2 Die Freistellung umfasst angemessene Rechtsverteidigungs- und Prozesskosten. Die Anbieterin informiert den Kunden unverzüglich über Ansprüche und gewährt ihm die Mitwirkung an der Verteidigung.
12.3 Unabhängigkeit. Die Anbieterin ist unabhängige Vertragspartnerin. Der Vertrag begründet kein Arbeits-, Vertretungs-, Mandats- oder Makler-Verhältnis. Die Anbieterin vermittelt keine Versicherungen im Sinne von Art. 40 ff. VAG und tritt nicht im Namen des Kunden auf.
Keine Partei haftet für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Terroranschläge, Aufruhr, behördliche Anordnungen, Pandemien, Arbeitskämpfe, flächendeckende Strom-, Internet- oder DNS-Ausfälle, grossflächige Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur, Naturkatastrophen sowie Störungen bei nicht ersetzbaren Sub-Processors, soweit dies von der betroffenen Partei weder zu vertreten noch mit zumutbarem Aufwand zu umgehen ist. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage, kann jede Partei den Vertrag ausserordentlich kündigen.
14.1 Mangels abweichender Vereinbarung läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er ist ordentlich jederzeit auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen, in Textform kündbar.
14.2 Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für die Anbieterin insbesondere vor bei (i) Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen, (ii) Verletzung der Nutzungspflichten nach Ziff. 4, (iii) Verdacht auf Missbrauch, Betrug oder aufsichtsrechtlich untersagter Tätigkeit, (iv) begründeten Sicherheitsbedenken, (v) Eröffnung eines Insolvenz- oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden.
14.3 Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (E-Mail ausreichend). Bei ausserordentlicher Kündigung aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, bleibt der Anspruch der Anbieterin auf die bis zum regulären Vertragsende geschuldeten Entgelte bestehen.
14.4 Nach Beendigung gelten die Regelungen zu Datenrückgabe und Löschung nach Ziff. 5.5.
Die Anbieterin ist berechtigt, für den Betrieb der Plattform Sub-Processors (z. B. Cloud-Infrastruktur, KI-Dienste, E-Mail-Versand, Monitoring) einzusetzen. Die aktuelle Liste ist auf der Website veröffentlicht (/de-ch/subprozessoren). Die Anbieterin informiert über geplante Wechsel oder Ergänzungen; der Kunde kann begründete Einwände innert 30 Tagen erheben. Bei berechtigten datenschutz- oder sicherheitsrelevanten Einwänden steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, sofern die Anbieterin keine gleichwertige Alternative anbietet.
16.1 Beide Parteien behandeln sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen, als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen strikt vertraulich, verwenden sie ausschliesslich für die Vertragsdurchführung und sichern sie nach dem Stand der Technik.
16.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die (i) bereits öffentlich bekannt sind, (ii) unabhängig ohne Zugriff auf die vertraulichen Informationen entwickelt wurden, (iii) rechtmässig von Dritten erlangt wurden oder (iv) aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen, wobei die betroffene Partei die andere Partei — soweit rechtlich zulässig — unverzüglich zu informieren hat.
16.3 Die Geheimhaltungspflicht besteht für fünf Jahre nach Vertragsbeendigung fort. Geschäftsgeheimnisse im Sinne von Art. 162 StGB und Art. 6 UWG bleiben unbefristet geschützt.
Die Anbieterin darf den Kunden — ausschliesslich in neutraler Form mit Firmenbezeichnung und Logo — in Kundenlisten, Pitches und auf der Website als Referenz nennen. Jede weitergehende Nutzung (Fallstudien, Zitate, Zahlen) bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Kunden. Der Kunde kann das Referenzrecht jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
18.1 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung der Anbieterin auf Dritte übertragen.
18.2 Die Anbieterin darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag insbesondere im Rahmen von Umstrukturierungen, Fusionen, Spaltungen, Asset Deals oder Share Deals (Change of Control) ohne gesonderte Zustimmung auf Konzerngesellschaften oder Rechtsnachfolger übertragen, sofern die Erfüllung der vertraglichen Pflichten sichergestellt ist.
Der Kunde sichert zu, (i) nicht auf einer Sanktionsliste der Schweiz, der EU, der USA oder der UNO zu stehen, (ii) nicht unter Kontrolle einer sanktionierten Person oder Organisation zu stehen, und (iii) die Plattform weder direkt noch indirekt in, aus oder zugunsten eines umfassend sanktionierten Gebietes zu nutzen. Ein Verstoss berechtigt die Anbieterin zur sofortigen ausserordentlichen Kündigung.
Die Anbieterin kann diese AGB jederzeit mit Ankündigung von mindestens 30 Tagen anpassen. Die Änderungen werden dem Kunden in Textform (E-Mail oder In-App-Hinweis) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Ankündigungsfrist, gelten die Änderungen als genehmigt. Im Fall des Widerspruchs endet das Vertragsverhältnis zum geplanten Inkrafttreten der Änderung; die bis dahin erbrachten Leistungen werden pro rata abgerechnet.
21.1 Schriftform. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dasselbe gilt für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
21.2 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die betroffene Bestimmung einvernehmlich durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.
21.3 Vollständige Vereinbarung. Diese AGB samt Tarifkatalog, Leistungsbeschrieb, AVV und allfälligem individuellem Rahmenvertrag stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen sämtliche früheren mündlichen oder schriftlichen Abreden zum Vertragsgegenstand.
21.4 Mitteilungen. Mitteilungen erfolgen an die zuletzt mitgeteilten Kontaktangaben. Der Kunde hat Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich nachzuführen.
22.1 Dieser Vertrag und sämtliche aus ihm hervorgehenden oder mit ihm zusammenhängenden Ansprüche unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG/Wiener Kaufrecht).
22.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Anbieterin (derzeit 4573 Lohn-Ammannsegg, zuständig: Richteramt Bucheggberg-Wasseramt / Kantonsgericht Solothurn). Die Anbieterin ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu belangen.
22.3 Soweit auf das Vertragsverhältnis das Lugano-Übereinkommen anwendbar ist, gilt die vorstehende Gerichtsstandsvereinbarung als Vereinbarung nach Art. 23 LugÜ.